Bauantrag & Planung

Bauantrag & Planung

Planen Sie einen neuen Laden für Ihre Gastronomie in Berlin oder Deutschland? Dann müssen Sie einen Bauantrag stellen. Dieser ist eine Genehmigung, die Sie von der Bauaufsichtsbehörde benötigen, bevor Sie mit den Bauarbeiten beginnen dürfen.
Der Bauantrag ist ein wichtiger Schritt, um Ihr Bauvorhaben zu realisieren. Er dient dazu, sicherzustellen, dass Ihr Bauvorhaben den gesetzlichen Vorschriften entspricht und keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt.

Welche Unterlagen sind für den Bauantrag notwendig?

Für den Bauantrag müssen Sie verschiedene Unterlagen vorlegen, darunter:

Bauzeichnungen

Diese zeigen die geplante Baumaßnahme im Detail. Sie müssen alle wichtigen Maße und Details enthalten, wie z. B. die Lage der Gebäude, Fassadenansicht, die Größe der Fenster und Türen sowie die Art der verwendeten Materialien. Sowie ein Einrichtungsplan im Maßstab 1:50

Baubeschreibung

Diese beschreibt die geplante Baumaßnahme in Textform. Sie muss dieselben Informationen enthalten wie die Bauzeichnungen, aber in einer verständlichen Sprache. Am besten geschrieben von einem Architekten.

Lageplan

Dieser zeigt die Lage des Bauvorhabens im Verhältnis zu seiner Umgebung. Er muss die wichtigsten Straßen, Gebäude und Gewässer enthalten.

Berechnung der bebauten Fläche

Diese zeigt die Größe der Fläche, die durch das Bauvorhaben bebaut wird. Gastraum, Küche, WC, Behinderten WC und Lagerflächen müssen separat angegeben werden.

Technische Nachweise

Diese Nachweise belegen, dass das Bauvorhaben den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dazu können gehören Nachweise zur Statik, Brandschutz, Hygiene oder Schallschutz.

Werbeanlage

Dieser zeigt eine Technische Beschreibung über die Werbeanlage, in der eine detaillierte Farbige Zeichnung und Beschreibung, in der formuliert wird, wie groß, aus welchem Material, mit welchem Abstand u.s.w. ist.

Die genaue Zusammensetzung der Unterlagen kann je nach Bauvorhaben variieren. Die Bauaufsichtsbehörde kann weitere Unterlagen verlangen, wenn dies erforderlich ist. Im Bezug auf Denkmalgeschützte Gebäude, gibt es Hohe Auflagen, mit denen wir vertraut sind. Ein enger Kontakt und stätiger Austausch mit den Behörden ist gewünscht.

Wie wird der Bauantrag gestellt?

Der Bauantrag wird in der Regel von einem Architekten oder einem anderen bauvorlageberechtigten Personen erstellt. Diese Person muss eine entsprechendes Studium und Zulassung haben.

Der Bauantrag wird bei der Bauaufsichtsbehörde des zuständigen Landkreises oder der kreisfreien Stadt eingereicht. Die Behörde prüft den Antrag und entscheidet, ob er genehmigt wird. In der Regel bekommen wir 99% der Bauanträge Positiv durch. Die Bearbeitung des Bauantrags kann einige Wochen oder sogar Monate dauern.

Die Bauaufsichtsbehörde wird Sie über den Stand des Verfahrens informieren. In der Regel können wir mit der Eingangsbestätigung vom Bauamt, mit dem Bauarbeiten los legen.

Was kostet ein Bauantrag?

Für die Bearbeitung des Bauantrags fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Art des Bauvorhabens und der Größe der bebauten Fläche.

Was passiert, wenn der Bauantrag abgelehnt wird?

Wenn der Bauantrag abgelehnt wird, können Sie gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen. Der Widerspruch wird von der Bauaufsichtsbehörde geprüft.

Wenn Sie uns beauftragen, versichern wir Ihnen, dass Ihr Bauantrag nicht abgelehnt wird. Denn wir schreiben Ihren Antrag Professionell, so dass er nicht abgelehnt werden kann. In den letzten 15 Jahren in unserer Firmengeschichte, wurde nicht ein einziger Bauantrag abgewiesen.

Während Sie sich um das wesentliche kümmern, erledigen wir für Sie die gesamte Abwicklung bis die Baugenehmigung da ist.

Wir übernehmen für Sie die folgenden Aufgaben:

Beratung und Planung des Bauvorhabens

Erstellung der Bauzeichnungen und der Baubeschreibung

Einreichung des Bauantrags bei der Bauaufsichts­behörde

Vertretung Ihrer Interessen gegenüber der Bau­aufsichts­behörde

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